Wahlverwandtschaften

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Im Koalitionsvertrag der Ampel fand die Forderung der FDP nach einer „Verantwortungsgemeinschaft“ ihren Niederschlag. Damit gemeint ist die Schaffung einer Institution neben und außerhalb der Ehe, in der auch mehr als zwei volljährige Personen rechtlich Verantwortung füreinander übernehmen können. Damit wäre Deutschland das erste Land, in dem das Modell der Zweierbeziehung aufgebrochen wäre: Der in Frankreich inzwischen sehr beliebte, bei uns „Ehe light“ genannte pacte civil de solidarité dient zwar als Vorbild, sieht allerdings auch nur zwei Partner (gleich welchen Geschlechts) vor. Die Kritik der Kirchen und der CDU/CSU ließ nicht auf sich warten, sie sehen in der „Verantwortungsgemeinschaft“ einen Angriff auf die Institution der Ehe. Die Koalitionäre sehen in ihrem Vorschlag allerdings kein Konkurrenzmodell zur Ehe, sondern angesichts der abnehmenden Bedeutung von Ehe und Familie eine Institution, die den Problemen einer zunehmend überalterten und aus Singles bestehenden Gesellschaft gerecht wird. Bundesjustizminister Marco Buschmann warb für die Verantwortungsgemeinschaft mit einem Hinweis auf Goethe: „Die Wahlverwandtschaft macht vielen das Leben etwas leichter.“

In Goethes Roman „Die Wahlverwandtschaften“ zerbrechen die Ehen zweier Paare, weil die Anziehungskraft des jeweils anderen Partners stärker ist als das Band der Ehe. Doch entstehen aus der seelischen Verwandtschaft keine neuen Beziehungen. Die Institution der Ehe erweist sich als so übermächtig, dass alle vier Schicksale in Verzweiflung und Tod enden.

So weit muss es nicht kommen mit der von der Koalition geplanten „Verantwortungsgemeinschaft.“ Denn diese Verantwortungsgemeinschaft beruht nicht wie bei Goethe auf leidenschaftlicher Anziehung, sondern auf Freundschaft. Auf einem Band also, das in der Antike schon als stabiler galt als die Liebe, weil es unanfälliger ist für Affekte, allein auf gegenseitiger Sympathie und absolut freiwilliger und nicht einklagbarer Fürsorge beruht. Wahlverwandtschaften. Freunde sind die Familie, die du dir aussuchst.

Der dem Modell der „Verantwortungsgemeinschaft“ zugrunde liegende Gedanke sucht der Entwicklung gerecht zu werden, dass Familie und Ehe zunehmend an Bedeutung verlieren. Es gibt immer mehr Singles und es gibt immer mehr alleinlebende verwitwete alte Menschen. Und es gibt ein zunehmendes Bedürfnis, dem Alleinsein zu entgehen, mit Freunden zusammen zu leben: in Senioren-Wohngemeinschaften, Regenbogenfamilien oder auch nur in allein auf Freundschaft beruhenden Zweier- Dreier- oder auch Viererbeziehungen gleich welchen Geschlechts.

Wenn es also in Zukunft immer mehr Freundschaftsbeziehungen geben wird, liegt – zumindest für Juristen – der Gedanke nahe, sie ebenso zu schützen wie die Ehe und die Familie. Das heißt die Erbschafts- und Versorgungsangelegenheiten der Partner zu regeln, ihnen gewisse Pflichten gegenüber dem anderen aufzuerlegen und so weiter. Das Projekt „Verantwortungsgemeinschaft“ käme dann einer Verrechtlichung der Freundschaft gleich. Die aber wird in einer Zerstörung der Freundschaft münden.

Wer die Freundschaft institutionalisiert, sie als nützlichen Gesellschaftskitt vereinnahmt, höhlt eine Beziehungsform aus, die noch frei vom Kosten-Nutzen-Kalkül ist. Denn wer Freundschaftsbeziehungen rechtlich regelt, schafft Anreize, dass Menschen sich strategische Freundschaften aufbauen, um nicht mehr allein zu sein, um Hilfe einfordern zu können. 

Wenn die „Verantwortungsgemeinschaft“ dazu da sein soll, Freundschaftsbeziehung unter den Schutz des Rechts zu stellen, dann stellt sich doch die Frage: Wer soll gegen wen oder was geschützt werden? 

Die Verrechtlichung ihrer Beziehung „schützt“ die Freunde bloß voreinander. Ihre Verantwortung füreinander wird zu einem einklagbaren Gut – und das wäre das Ende der Freundschaft, die doch allein auf Sympathie und Interesse an der Person beruhen sollte. 

WDR 3 Mosaik 7. Februar 2022