Jetzt steht fest, welche Parteien zur Bundestagswahl am 26. September zugelassen sind und welche nicht. Pünktlich hat der Bundeswahlleiter darüber entschieden, welche der 87 Gruppierungen, die sich darum beworben haben, mitmachen dürfen. Nach einer zweitägigen Prüfung durch den Bundeswahlausschuss ist entschieden, dass 44 politische Vereinigungen als wahltaugliche Parteien anerkannt sind, – 43 Vereinigungen wurde dagegen die Zulassung versagt.
Die „Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands“ APPD ist ihrer Selbstbeschreibung nach ein Anwalt des Pöbels und der Sozialschmarotzer. An erster Stelle in ihrem Programm steht das Recht auf Arbeitslosigkeit bei vollem Lohnausgleich. Dann folgen Forderungen wie die nach der Abschaffung der Schulpflicht und der Legalisierung sämtlicher Drogen. – Es liegt auf der Hand der freiheitlich demokratischen Grundordnung, die gleichzeitig die des Bundesdeutschen Wahlgesetzes ist, dass eine solche Partei nicht zur nächsten Bundestagswahl zugelassen werden kann. Und tatsächlich: Der Bundeswahlausschuss hat die Pogo-Partei nicht zugelassen.
Zugelassen hat er dagegen die Partei „Der Dritte Weg.“ Deren Programmatik knüpft eng an die der NSDAP an, basiert auf einem extrem völkischen Weltbild, ist antiparlamentarisch und strebt eine „Präsidialdemokratie“ mit „weitreichenden Befugnissen“ des Präsidenten an. Man kann auch Diktatur dazu sagen. Entsprechend stuft der Verfassungsschutz den „Dritten Weg“ als rechtsextremistische Kleinpartei ein. Sie diene (Zitat) als „Auffangbecken für Personen, die der neonazistischen Szene angehören und teilweise auch Mitglieder verbotener Organisationen waren.“
Warum der Bundeswahlausschuss eine solche Partei zur Wahl zulässt, aber nicht eine „Pogo-Partei“, die sich auf den ersten Blick als unpolitische „Spaßpartei“ zu erkennen gibt? – Es ist so: Inhaltliche Kriterien dürfen laut Bundeswahlgesetz keine Rolle spielen. Allein formale Kriterien sind ausschlaggebend: Die kleinen Parteien, die sich um die Zulassung zur Bundestagswahl bewerben, müssen anhand der Zahl ihrer Mitglieder oder ihrer Aktivitäten in der Öffentlichkeit nachweisen, dass sie „an der politischen Willensbildung mitwirken und das Volk vertreten wollen.“
Dass an einer solchen Hürde die Gruppierung GRAL scheitern muss, ist einsehbar. GRAL steht für „Ganzheitliches Recht auf Leben“ und hat es über Jahr und Tag zu nicht mehr als vier Mitgliedern gebracht. Gewiss ist es das gute Recht der Bundesbürger, ihre ganz besonderen Interessen im Bundestag vertreten sehen zu wollen und dazu eine Partei zu gründen. Ob sie sich nun dem Tierschutz, der Familie, dem Veganismus, dem Garten oder dem Maoismus verschrieben haben. Und sicher ist es auch das gute Recht der Demokratie, sich vor allzu extremen Spinnern zu schützen, indem sie Kriterien für die Zulassung zur Wahl aufstellt. Aber es sollte auch ihre Pflicht sein, diese Kriterien so zu gestalten, dass sie auch inhaltlich die Spreu vom Weizen trennen. Dass eine explizit antisemitische rechtsextreme Kleinstpartei wie „Der Dritte Weg“ allein aufgrund formaler Kriterien die Zulassung geschafft hat, ist ein Skandal.
Andererseits kann das Scheitern an formalen Kriterien auch lustige Pointen haben. Die Pogo-Partei wurde nicht zugelassen, weil sie sich nur online und nicht, wie gefordert, postalisch um die Zulassung bewarb. Dem Vorsitzenden Andreas Reiter fiel die Kinnlade herunter, als ihm der Bundeswahlleiter das in Berlin mitteilte. „Und für den Scheiß“, sagte er in breitem Bayrisch, „hab’ I jetzt nüchtern bleiben müssen!“
WDR 3 Mosaik 12. Juli 2021