„Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und dreist sagte: ‚Das ist mein‘ und so einfältige Leute fand, die das glaubten, wurde zum wahren Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, Leiden und Schrecken würde einer dem Menschengeschlecht erspart haben, hätte er die Pfähle herausgerissen!“ Das schrieb der Philosoph Jean-Jaques Rousseau vor 250 Jahren. Aber sein Wunschdenken blieb folgenlos. Bis heute hat niemand die Pfähle des Eigentums herausgerissen. Und die werden auch zukünftig noch das Fundament der Gesellschaft beschützen, in der wir leben, eben der bürgerlichen.
Das bekräftigt das neueste Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es bestätigt das Urteil eines bayrischen Gerichts, das zwei Frauen wegen Diebstahls verurteilte, weil sie von einem Supermarkt weggeworfene Lebensmittel mitgenommen hatten. Und zwar aus einem geschlossenen Container. Doch auch wenn die weggeworfenen Lebensmittel einfach auf der Straße gelegen hätten, wäre es möglich, sie zu verurteilen. Denn, so das Verfassungsgericht: Der Gesetzgeber dürfe „das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen“.
Es ist eine Binsenweisheit, dass das Recht und der gesunde Menschenverstand zwei grundsätzlich verschiedene Dinge sind. Für den gesunden Menschenverstand ist sonnenklar, dass eine Sache, an der ihr Eigentümer kein Interesse mehr hat und die er wegwirft, herrenlos wird. Also von jedem aufgehoben und mitgenommen werden kann. Das Recht sieht das anders. Ihm nach bleibt die weggeworfene Sache so lange im Besitz des Eigentümers, bis sie in den Besitz eines von ihm bestimmten neuen Eigentümers übergegangen ist. Der Müllabfuhr zum Beispiel. Da kennt das Recht kein Pardon. Denn es ist, so ungefähr würde Karl Marx jetzt sagen, dazu da, das Eigentum zu schützen. Was immer an gesundem Menschenverstand es auch koste.
Einerseits belegt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts diese Sicht auf das bürgerliche Recht. Andererseits waren die Karlsruher Richter aber auch so klug, sich dem gesunden Menschenverstand zu öffnen. Denn dem gesunden Menschenverstand ist und bleibt unerfindlich, warum in Deutschland jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel, ein Drittel des gesamten Konsums, weggeworfen werden. Und viele Tonnen davon nur deshalb, weil sie „angestoßene Ware“ sind oder das Mindesthaltbarkeitsdatum um nur einen Tag überschritten wurde. Sie also durchaus noch genießbar – und deshalb bei Leuten, die „containern“, die „Abfälle“ von Supermärkten durchsuchen, begehrt sind.
Karlsruhe hat dem Einzug des gesunden Menschenverstands ins Recht jetzt insoweit das Tor aufgemacht, als es dem Gesetzgeber dringend empfahl, das „Containern“ einfach nicht mehr als Diebstahl unter Strafe zustellen, es also zu entkriminalisieren. Wenn der Bundestag dieser Empfehlung folgt, hätten wir mal ein schönes Beispiel für einen vernünftigen Umgang mit dem Eigentumsrecht. Auch wenn die Unvernunft des Lebensmittelwegwerfens davon nicht berührt wird.
WDR 3 Mosaik 19. August 2020