Lebenslänglich Scham

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Auf eine Anfrage des „Tagesspiegel“ teilte das Bundesjustizministerium gestern mit, dass die Entschädigungen für homosexuelle Justizopfer bei den Adressaten nur schleppend vorankommen. Seit Juli 2017 gibt es für Männer, die nach dem Paragrafen 175 bis zu dessen endgültiger Aufhebung im Jahr 1994 bestraft oder verfolgt wurden, eine Entschädigung. Doch nur ein Bruchteil der Betroffenen – man schätzt, dass noch 5.000 Männer Anspruch auf Entschädigung haben – nimmt die in Anspruch. Lediglich 274 Betroffene haben Anträge gestellt auf die 3.000 Euro pro Verurteilung und 1.500 für jedes angebrochene Gefängnisjahr.

„Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.“ Dieser Spruch steht für die Karriere, die einige verbrecherischen Nazi-Gesetze in der Bundesrepublik machen konnten. Er stammt von Hans Georg Filbinger, der im Krieg Wehrmachtsdeserteure zum Tode verurteilte und es später zum Ministerpräsidenten brachte. 1978 musste er zurücktreten. Doch erst 30 Jahre später, 2009, kam es zur vollständigen Rehabilitierung der Deserteure.

Bei der Rehabilitierung einer von einem anderen Unrechtsparagraphen ungleich länger betroffenen Gruppe ließ sich die Bundesrepublik noch mehr Zeit. Vor gerade drei Jahren, 2017, beschloss der Bundestag ein Gesetz, dass die nach dem Paragraphen 175 verurteilten und verfolgten Männer rehabilitierte. Einem 1872, im Kaiserreich eingeführten, von den Nazis 1935 noch einmal verschärften und von der Bundesrepublik unverändert übernommenen Paragraphen mit dem Wortlaut: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen.“ 

Dieses sie als „175er“ stigmatisierenden Gesetz verurteilte homosexuelle Männer zu einem unwürdigen Leben im Versteckten, wenn es nicht gleich ganz ihre bürgerliche Existenz vernichtete. Das Sexualleben vieler war in öffentliche Toiletten, die sogenannten Klappen verbannt. Mit einem Fuß stand man in der Pissrinne, erinnert sich ein Betroffener, mit dem anderen im Gefängnis. Zwischen 1949 und 1969 wurden 50.000 Männer in der Bundesrepublik wegen „einvernehmlicher homosexueller Handlungen“ zu oft mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Gegen viele andere wurde deswegen staatsanwaltschaftlich ermittelt. 

Anstatt homosexuelle KZ-Häftlinge als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen, steckte die junge Bundesrepublik manche von ihnen von Neuem ins Gefängnis, damit sie dort ihre „Reststrafe“ absitzen konnten.

Wie kräftig der homophobe Ungeist aus der Nazizeit noch in die Bundesrepublik hineinwehte, belegt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957. Es bestätigte tatsächlich den Paragraphen 175 als  „mit dem Grundgesetz im Einklang stehend.“ Doch wehte und weht dieser Geist weit noch über die 50er und 60er Jahre hinaus. Allein, dass es vieler heftiger Diskussionen bedurfte und deshalb bis 2017 dauerte, die von der Strafverfolgung nach §175 Betroffenen zu rehabilitieren, spricht Bände. Und ganz noch vom alten Ungeist getränkt war die Einschränkung, die die CDU 2017 durchsetzte. Sie schloss die Rehabilitierung derjenigen aus, deren Partner unter 16 Jahre waren, auch wenn die Beziehung einvernehmlich war. Warum die Union plötzlich einen Unterschied zwischen Homosexuellen und Heterosexuellen machte, bei denen die Altersgrenze bei 14 Jahren liegt, ging aus ihrem Antrag nicht hervor.

Wen wundert es da, dass die alten Männer, die heute Anspruch auf eine Entschädigung haben, lieber darauf verzichten? Zum einen ist die lächerliche Summe von fünfzehnhundert Euro pro Knastjahr eine entwürdigende Frechheit. Zum anderen müssen sich die Antragsteller an die gleiche Behörde wenden, die sie damals verfolgte. Wer mag auf diese Weise und nach so vielen Jahren noch an die Schande erinnert werden, die einem angetan wurde? Lebenslänglich Scham. Doch nicht die Verfolgten von damals, sondern der Rechtsstaat Deutschland muss sich schämen. Sein schlechtes Gewissen kam zu spät. 

WDR 3 Resonanzen 24. Juli 2020