Am vergangenen Freitag stellten die oppositionellen Bundestagsfraktionen der Grünen, der FDP und der Linken einen gemeinsamen Entwurf zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen vor. Mit diesen „Staatsleistungen“ sind nicht alle Zuwendungen des Staates an die Kirchen gemeint, sondern ganz speziell die Zahlungsverpflichtungen, die sich aus Rechtstiteln des frühen 19. Jahrhunderts ableiten: Entschädigungszahlungen für die Enteignung kirchlicher Güter während er Napoleonischen Kriege.
Die Trennung von Kirche und Staat ist eine Idee der Aufklärung. In Deutschland, wo sich die Aufklärung erst in der Weimarer Verfassung von 1919 staatsrechtlich niederschlug, wurde sie nie richtig vollzogen. Zwar installierte Weimar eine verfassungsrechtliche Neutralität des Staates gegenüber der Religion. Doch schließt diese Neutralität die Kooperation zwischen Staat und den beiden Kirchen auf sehr vielen Ebenen ein. Angefangen vom staatlichen Eintreiben der Kirchensteuer bis zur Bezahlung der Bischofsgehälter. Diese von Verfassungsrechtlern als „hinkend“ bezeichnete Trennung zwischen Kirche und Staat übernahm 1949 das Grundgesetz. Bis heute ist Deutschland weit davon entfernt, ein laizistischer Staat zu sein.
Allerdings übernahm das Grundgesetz aus der Weimarer Verfassung auch einen Artikel, der zumindest auf einer Ebene dieses Hinken, in dem Fall eine unmittelbare Subventionierung der Kirchen, beenden sollte. Und zwar sollen die „Staatsleistungen“ an die Religionsgemeinschaften „abgelöst“ werden. Damit gemeint sind die Entschädigungszahlungen für die Enteignungen von Kirchengütern zu Anfang des 19. Jahrhunderts. Mit einer Einmalzahlung sollen alle daraus erwachsenen Ansprüche der Kirchen abgegolten werden. Dieser Verfassungsauftrag wurde von der Weimarer Republik nicht eingelöst. Und auch die Bundesrepublik sah es bisher nicht als nötig an, dem Auftrag des Grundgesetzes gerecht zu werden. Nach gerade 40 Sekunden Debatte schmetterte der Bundestag 2013 einen entsprechenden Antrag der Linken ab.
Ob der neue Antrag von jetzt drei Oppositionsparteien eine größere Chance bekommt, ist fraglich. Die zur Zahlung verpflichteten Länder begründen ihre Vorbehalte damit, die Einmalzahlung von ungefähr 10 Milliarden Euro würde ihre Haushalte „überfordern“. Eine Milchmädchenrechnung. Die bis in alle Ewigkeit dauernde jährliche Zahlung von rund 550 Millionen käme sie viel teurer zu stehen. Der wahre Grund für die Vorbehalte dürfte wohl woanders zu suchen sein: Würde die Ablösung der mit der Säkularisation begründeten Staatsleistungen tatsächlich Gesetz werden, stünden auch sämtliche anderen staatlichen Leistungen an die Kirche auf der Tagesordnung. Warum zahlt der Staat die Bischöfe und die theologischen Lehrstühle, warum subventioniert er kirchliche Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser? Plötzlich stände das ganze komplizierte Geflecht staatlicher und kirchlicher Kooperation in Frage. Und das will im Ernst kaum jemand. Obwohl die Kirchen immer leerer werden, sind ihr Selbstbewusstsein und Anspruch auf gesellschaftlichen Einfluss ungebrochen. Nach wie vor sind sie eine mit sehr wirksamen Lobbys ausgestattete Macht, mit der sich niemand so recht anlegen will. Selbst die Antragsteller, die die Staatsleistungen abschaffen wollen, legen Wert auf die Feststellung, das sei „kein Schritt gegen die Kirchen.“
Doch bis zu einer konsequenten Trennung von Staat und Religion in Deutschland ist es noch ein weiter Weg. Denn mit der spezifisch deutschen, der „hinkenden Trennung“ von Staat und Religion sind bisher alle gut gefahren, die Kirchen, der Staat, die Bürger. Ausgenommen die Bürger, die mit den Religionen nichts zu tun haben und trotzdem die Kirchen mit finanzieren. Deren Stimme wird jetzt erstmal in dem oppositionellen Antrag laut, – und folgte ihm ein Gesetz, wäre das immerhin ein erster Schritt hin zu einem laizistischen Staat.
WDR 3 Mosaik 17. März 2020