Als vor 12 Jahren, am 1. Januar 2006, das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz in Kraft trat, rieben sich die meisten Bundesbürger verdutzt die Augen. Plötzlich sollten sie Freiheiten bekommen, die sie längst schon zu besitzen glaubten. Das Gesetz gewährte ihnen nämlich einen (Zitat) „voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden.“
Jetzt erst wurde vielen klar, in welchem Umfang sich der Staat ihnen gegenüber bisher in Schweigen gehüllt hatte: Sämtliche Verwaltungsvorgänge und Datenerhebungen staatlicher Behörden waren bis dahin „vertraulich“, also geheim. Und da die Macht des modernen Staates ganz wesentlich auf seiner Verwaltung und dem dort gesammelten Wissen beruht, kann man wohl sagen, dass das Fundament des modernen Staates – das Geheimnis ist. Der Rechtswissenschaftler Bernhard W. Wegener kommt deshalb zu dem Schluss: Der moderne Staat hat sich selbst erschaffen – durch Geheimhaltung.
Der moderne Staat ist ja ein Produkt der Neuzeit und in der frühen Neuzeit versucht sich der Staat oder sagen wir die Könige, die absoluten Herrscher, versuchen sich zu emanzipieren von der Mitwirkung der Aristokraten und des Klerus, die bislang über ständische Vertretungen mit an der Staatverwaltung beteiligt waren. Und sie erreichen das, indem sie eine eigene, königliche Verwaltung aufbauen. Und diese königliche Verwaltung die verpflichten sie als Allerstes auf Geheimhaltung. Wir kennen noch heute bekannte Titel, – also Geheimrat. Geheimrat Goethe z.B., der ja auch Minister war. Und der verpflichtet wird zur strikten Geheimhaltung dessen, was er in seinem Amt erfährt. Und so schafft sich der moderne Staat eine eigene, auf Geheimhaltung verpflichtete Verwaltung und regiert dann mit diesem überlegenen Informationswissen.
Doch ein Genug gibt es nicht für die geheimen Informationssammler. Wie heute Facebook und Google nahezu kriminelle Methoden anwenden, um an immer mehr Daten ihrer Kunden zu kommen, so kennt auch die Gier des modernen Staates keine Grenzen, wenn es darum geht, in die Geheimnisse, die Privatsphäre seiner Bürger einzudringen.
Man kann schon in der frühen Neuzeit, in der Entwicklung des Staates beobachten, dass der Staat sich einerseits ins Geheimnis zurückzieht und andererseits aber immer neugieriger wird, was die eigenen Untertanen angeht. Es ist die Zeit der Briefkontrolle und der Auskunftsverpflichtung, z.T. heftiger Auskunftsverpflichtungen, die unter Folter durchgesetzt werden. Also das ist eigentlich eine spiegelbildliche Entwicklung, die dann in der Aufklärung gebrochen wird. Die Aufklärung ist ja kritisch gegenüber diesem absoluten Staat und sie ist insbesondere kritisch gegenüber der Zudringlichkeit, was das private Geheimnis angeht.
Auf die Bedrohung ihrer Privatsphäre durch die unersättliche Neugierde des Staates reagierten die Bürger der Aufklärung einerseits, in dem sie alles daran setzen, ihre eigenen Geheimnisse zu wahren und zu schützen. Neben dem Briefgeheimnis und der Unverletzlichkeit der Wohnung gerieten das Geschäfts- und das Steuergeheimnis auf ihren Forderungskatalog gegen den Staat, das Zeugnisverweigerungsrecht und schließlich das Wahlgeheimnis. Andererseits aber und komplementär dazu verlangten die Bürger vom Staat, seine Geheimnisse zu lüften. Öffentlichkeit und Transparenz sind seit der Aufklärung die Waffen gegen den Geheimhaltungsanspruch und das Informationsmonopol des Staates.
Seitdem wurde dem Staat Stück für Stück ein Geheimnis nach dem anderen abgezwungen: Gerichtsverhandlungen müssen öffentlich geführt werden, die Finanzen des Staates offen gelegt, das Parlament muss öffentlich tagen. Die repräsentative parlamentarische Demokratie und ihr Anspruch auf Transparenz sind das Resultat des Kampfes gegen das Herrschaftsinstrument „Staatsgeheimnis“. Eines Kampfes, der noch lange nicht gewonnen ist. Denn schaut man genauer hin, sieht man überall Reste des monarchischen, des geheimen Staates. Beamte etwa haben vor Gericht nach wie vor das Recht, ihre Aussage zu verweigern. Und Gesetze werden bei uns immer noch im Geheimen gefertigt, in den nicht öffentlich tagenden Bundestagsausschüssen.
Das ist natürlich auch dort immer ein Aspekt von Herrschaft. Es ist kein Wunder, dass immer die Oppositionsparteien auf Öffentlichkeit drängen und die die Regierung tragenden Mehrheitsfraktionen gerade diese Öffentlichkeit nicht wollen. Darin äußern sich Machtverhältnisse. Die Regierungsparteien sind ohnehin immer gut informiert und denen ist nicht unbedingt an einer ungefilterten Darstellung ihrer Tätigkeit gelegen.
Die Macht kommuniziert nicht. Misstrauen prägt immer noch das Verhältnis auch des demokratischen Rechtsstaates zu seinen Bürgern. Dass umgekehrt die Bürger dem Staat gegenüber misstrauisch sind und ihm auf die Finger schauen wollen, ist in Deutschland ein vergleichsweise junges Phänomen. In anderen, älteren Demokratien wie in England und den USA ist die Einsicht in die Verwaltung des Staates ein Bürgerrecht, das seit langem verbürgt ist und millionenfach genutzt wird. Bei uns dagegen schwindet die Vertrauensseligkeit in den Obrigkeitsstaat erst allmählich. In den ersten Jahren nach Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes stellten pro Jahr nur wenige Tausend Bürger Anfragen an Bundesbehörden und Ministerien. Im letzten Jahr kletterte die Zahl auf fast 13.000. – Eine Antwort allerdings erhielt noch nicht einmal die Hälfte der Antragsteller.
WDR 3 Mosaik 3. Januar 2019