Ohne das Eigentum würde unsere Gesellschaft keinen Tag überleben. Denn unsere Gesellschaft ist eine bürgerliche Gesellschaft. Und die wiederum gründet auf nichts anderem als auf dem Eigentum. Das merkt man nicht nur daran, dass diejenigen, die über Eigentum verfügen, es mit Zähnen und Klauen verteidigen. Es wird vor allem deutlich an dem im „Bürgerlichen Gesetzbuch“ kodifizierten Recht. Dessen Begriff von Eigentum ist so umfassend, dass es selbst das noch als Eigentum betrachtet, was der Eigentümer weggeworfen hat.
Aus diesem Grund gibt es in Deutschland Staatsanwaltschaften, die das Mitnehmen von Lebensmitteln aus den Müllcontainern von Supermärkten verfolgen und als Diebstahl vor Gericht bringen. So stehen gerade in Bayern wieder einmal zwei Frauen vor Gericht, die sich des sogenannten „Containerns“, vulgo „Mülltauchens“ schuldig gemacht haben. Sie selbst bezeichnen sich als „Lebensmittelretterinnen“. Denn das Obst und den Yogurth, die sie aus einem Supermarkt-Müllcontainer fischten, waren durchaus noch genießbar. Der Supermarkt hatte sie „entsorgt“, weil die Äpfel nicht mehr ganz knackig aussahen und die Yogurthbecher einen oder zwei Tage über dem Mindesthaltbarkeitsdatum waren.
In Deutschland landen 18 Millionen Tonnen an Nahrungsmitteln pro Jahr im Müll. Das ist ein Drittel unseres Nahrungsmittelverbrauchs. Sehen Obst und Gemüse nicht mehr vollkommen makellos aus, gelten sie als unverkäuflich. Ebenso Produkte, deren Haltbarkeitsdatum gerade verstrichen ist. Die Überfluss- ist zur Wegwerfgesellschaft mutiert. Da es darin aber immerhin noch eine kritische Öffentlichkeit gibt, wurde dieser Skandal nach einiger Zeit entdeckt. Seitdem gibt es Initiativen wie „Foodsharing“. Sie sammeln in Absprache mit den Herstellern, Erzeugern und Supermarktketten abgelaufene und aus ästhetischen Gründen aussortierte Lebensmittel und verteilen sie weiter an Bedürftige, an die sogenannten Tafeln, an Obdachlose- oder Flüchtlingsinitiativen.
Dennoch landen nach wie vor Tausende von Tonnen noch genießbaren Essens in den Müllcontainern der Supermärkte. Sie da rauszufischen ist für die „Lebensmittelretter“ nicht nur sportliche Herausforderung und Überlebensstrategie. Hinter dem „Containern“ steht ein durchaus ernstzunehmendes politisches Programm der Konsumkritik. Und natürlich auch eine diskussionswürdige Kritik am herrschenden Eigentumsbegriff. Dem zufolge behält der Supermarkt bis zu seiner Abholung durch den städtische Müllentsorger das Eigentum an den weggeworfenen Lebensmitteln. Wogegen einem doch der gesunde Menschenverstand sagt, dass es demjenigen, der etwas wegwirft, gleichgültig ist, was damit geschieht.
Das bayrische Gericht, das über die beiden „Lebensmittelretterinnen“ zu entscheiden hat, tut sich schwer beim Abwägen zwischen Eigentumsrecht und gesundem Menschenverstand. Erkennbar neigt es zwar letzterem zu, kann natürlich aber nicht das Recht brechen. So verurteilt es die „Mülltaucherinn“ statt zur von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldstrafe zur Ableistung von Sozialstunden. Erlaubt sich dann aber noch die feine Ironie festzuschreiben, wo die abzuleisten sind: Bei der örtlichen „Tafel“.
WDR 3 Mosaik 10. Dezember 2018